Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger bin ich berechtigt Objektüberprüfungen gemäß ÖNORM B 1300 durchzuführen. Diese Überprüfung beugt allfälligen Beweisproblemen, ob ein Mangel bereits länger vorhanden, aber nicht erkannt werden konnte, vor. Mit dem von mir erstellten ÖN B 1300 Prüfbericht können bereits vorhandene Objekt-Mängel aufgezeigt werden, die mittel- oder langfristig zu erheblichen Folgekosten führen können, wenn sie nicht behoben werden.