Jeder Käufer eines gebrauchten Immobilienobjektes sollte Interesse an einem Bauzustandsgutachten haben. Denn viele bestehende Mängel oder auch absehbare Erhaltungsarbeiten sind auf den ersten Blick für einen Laien nicht ersichtlich. Ich stelle den Bauzustand des Objektes (Wohnung, Haus) detailliert fest. Dieses Gutachten gibt Ihnen Kaufsicherheit. Bei eventuell festgestellten Mängeln oder bald absehbaren Erhaltungsarbeiten ist es auch eine gute Basis für die Kaufverhandlung.

Aber auch als Verkäufer bietet ein Bauzustandsgutachten – insbesondere bei Wohnungseigentumsbegründungen von Häusern, die älter als 20 Jahre sind – Rechtssicherheit und sollte jedem Kaufvertrag beigelegt werden. Fehlt nämlich ein derartiges Gutachten im Kaufvertrag, so gilt ein Erhaltungszustand des Gebäudes als vereinbart, der in den nächsten 10 Jahren keine größeren Erhaltungsarbeiten erfordert. Sollte innerhalb dieser Zeit trotzdem eine solche Erhaltungsarbeit notwendig sein, so kann der Käufer, die auf ihn entfallenden Kosten vom Verkäufer einfordern.