Zur Begründung von Wohnungseigentum erstelle ich gerne für Sie das dafür erforderliche Nutzwertgutachten im Sinne der Bestimmungen des WEG 2002 idgF. Dieses Nutzwertgutachten und die dazugehörige Bescheinigung gemäß § 6 Abs 1 Z 2 WEG werden von mir im Urkundenarchiv der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK) unter www.baik-archiv.at/urka für Sie gespeichert.  Bedenken Sie bitte, dass Sie bei der Begründung eines Wohnungseigentums in der Regel gleichzeitig auch Mit-Eigentümer einer Liegenschaft werden. Die Eigentumsrechte an einer Liegenschaft können wiederum mit unterschiedlichen Pflichten, z.B. gegenüber der Gemeinde oder Eigentümern von Nachbarliegenschaften, bestehen. Um das zu wissen und um sich danach verhalten zu können, ist die professionelle Erstellung eines Nutzwertgutachtens durch einen Sachverständigen wie mich so wichtig!