Bei vielen Bauvorhaben ist es von Vorteil vor Beginn der Baumaßnahmen den Ist-Zustand der Bebauung in der Umgebung festzustellen. Sowohl der Bauführende als auch betroffene Anrainer können als Auftraggeber fungieren. Im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeiten dokumentiere ich mit einem vorsorglichem Beweissicherungsgutachten den Ist-Zustand der zu prüfenden Objekte und Bebauungen (z.B. auch Wege, Zu- und Auffahrten). Ungerechtfertigte Forderungen Dritter können dadurch abgewiesen und gerechtfertigte angemessen geregelt werden.