DI Albrecht Gabriel
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bauingenieur, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
Leistungen
- Nutzwertgutachten (Parifizierungen)
- Verkehrswertgutachten (Schätzungen)
- Hochbautechnische Gutachten
- Beweissicherungen
- Bauzustandsgutachten
- Feasibility-Studien
- Projektbegleitungen im Bau- und Immobilienbereich
Kontakt
- Büro
- Marktplatz 19
6800 Feldkirch - Telefon
- +43 664 18 18 700
- office@di-gabriel.at
Impressum
DI Albrecht Gabriel
Ardetzenbergstraße 5, 6800 Feldkirch
- Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, eingetragen in die Liste der Sachverständigen beim Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch, Österreich
- Mitglied der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, Hofburg, 6020 Innsbruck, Österreich
- Mitglied des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, Landesverband für Tirol und Vorarlberg, Purtschellerstraße 6, 6020 Innsbruck, Österreich
UID-Nummer: ATU45846009
Datenschutz
Datenschutzinformation für die Datenverarbeitung im Rahmen von gerichtlichen oder privaten Gutachtensaufträgen
Ich respektiere und schütze das Recht auf Datenschutz sowie Privatsphäre und ergreife die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen. Um die Rechte und Freiheiten betroffener Personen zu gewährleisten und die Risken für Datenmissbrauch (Verlust, unrechtmäßige Verarbeitung, Zerstörung oder Schädigung) zu minimieren, treffe ich erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen.
Datenschutzrechtliche Rolle bei Gutachtensaufträgen
Als Sachverständiger im Rahmen einer Gutachtertätigkeit bin ich Auftragsverarbeiter, unabhängig davon, ob ich von einem Gericht bzw. einer Behörde bestellt wurde oder im privaten Auftrag tätig bin. Datenschutzrechtlich „Verantwortlicher“ ist der jeweilige Auftraggeber (Gericht, Behörde, öffentliche Institution, Privatperson). Anträge zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte, wie Information, Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung oder Widerspruch, sind daher bei den jeweiligen „Verantwortlichen“ geltend zu machen.